Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die von uns angebotenen Preise sind freibleibend, inkl. gesetzl. MwSt.
Bei Bestellung wird eine Anzahlung von ca. 30 % des Rechnungsbetrages
fällig; der Restbetrag ist bei Abholung bzw. nach Zustellung innerhalb
von acht Tagen rein netto fällig. Rahmenreparaturen sind sofort
rein netto zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung in
bar und ohne jeden Abzug zu leisten.
Der Vertragspartner kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen,
wenn die Gegenforderung tituliert oder unbestritten ist.
Sparkasse Elmshorn, Kto-Nr.: 74322, BLZ 221 500 00
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers zu folgenden Bedingungen:
Rahmen: Porto und Verpackung € 10,00
Kompletträder: Porto und Verpackung € 40,00
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden oder im Zusammenhang mit der Kaufsache noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, für die Ware eine in fremden Dingen erforderliche Sorgfalt zu beobachten; bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht des umgehenden Rücktrittes vom Vertrage vor, in welchem Falle der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet ist.
Wir garantieren im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, dass von uns
gelieferte fabrikneue Gegenstände einschließlich Zubehör
keine Material- oder Verarbeitungsmängel haben, die dem vereinbarten
und üblichen Verwendungszweck entgegenstehen. Die übliche Haltbarkeit
eines Fahrrades besteht allerdings nur in dem Falle fort, dass der Käufer
dieses auschließlich gemäß seinem Einsatzzweck und seiner
Bestimmung entsprechend benutzt; einschränkend bedarf es daher folgender
Hinweise betreffend Verschleißteile:
Einige Bauteile unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß.
Dazu gehören die Antriebskette, Bremsbeläge, Bremszüge,
Griffgummis, Kettenräder, Reifen, Ritzel, Sattelbezug, Schaltzüge,
Schaltwerksrollen, Beleuchtungsanlage, Reflektoren, sowie die Beläge
von Bremsen und Felgen. Diese Teile können aufgrund der tatsächlichen
Nutzung eine kurze Funktionstüchtigkeit haben und sind im Falle
des Verschleißes ggf. auszuwechseln. Eine möglichst lange
Nutzungsdauer eines Fahrrades erfordert darüber hinaus seine ständige
sorgfältige Wartung und Pflege. Die folgenden Garantieerklärungen
gelten somit nicht für die oben aufgeführten Teile.
Für Neugegenstände, Ersatz- und Austauschteile sowie Zusatzgegenstände
gelten ergänzend zu diesen Bestimmungen die entsprechenden Bedingungen
des Herstellers. Sonst gilt folgendes, ohne dass die gesetzlcihen Rechte
des Käufers eingeschränkt wären:
Wir übernehmen für die Dauer von 10 Jahren eine Garantie auf
Bruch von Stahl- und Edelstahlrahmen und Gabeln aus unserer Fertigung,
wobei die Teile ungeachtet der obigen Ausführungen zu verschleißbedingten
Schäden, in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand sein, der Einsatzzweck
ihren Konstruktionsmerkmalen entsprochen haben muss und sie insbesondere
keine mechanischen Beschädigungen aufweisen dürfen.
Weitere Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Beschaffenheit
und Haltbarkeit sind vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen
nicht gemacht. Eine Bezugnahme auf branchenübliche Normen dient
nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.
Für öffentliche Aussagen, insbesondere solche in der Werbung,
stehen wir nur ein, wenn wir sie veranlasst haben. In diesen Fällen
stehen wir darüber hinaus nur insoweit ein als die Werbung die Entscheidung
des Käufers auch tatsächlich nachweisbar beeinflusst hat.
Gegenstände, die sich bei vereinbarter und sachgemäßer
Verwendung als fehlerhaft erweisen, werden entweder ausgebessert oder
nachgeliefert. Sollte die Nachbesserung unmöglich sein, fehlschlagen
oder unzumutbar sein, so besteht für beide Parteien im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen ein Recht zu Minderung oder Rücktritt; Schadenersatz
statt der Erfüllung kann der Käufer innerhalb eines Jahres
nach Lieferung geltend machen soweit der zugrundeliegende Umstand nicht
lediglich auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
beruht. Der Verkäufer hat insbesondere das Recht, die Nachbesserung
zu verweigern, wenn diese nach seiner Prüfung des Mangels nach dessen
Auffassung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinne ist grds. dann
anzunehmen, wenn nach Berücksichtigung des Wertes der Sache in mangelfreiem
Zustand, der Bedeutung des Mangels, der Angemessenheit der Beschränkung
der Käuferrechte auf eine Nachlieferung, die Aufwendungen für
die Nachbesserung den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand nahezu erreichen;
dessen ungeachtet grds., wenn die Nachbesserung Kosten verursachen würde,
die um ca. 10 % höher liegen als vergleichbar solche für eine
Nachlieferung.
Für gebrauchte Gegenstände übernehmen wir vorbehaltlich
anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen keine Garantie.
Für über die obigen Fälle hinausgehende Ansprüche übernehemn
wir, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.
Die Ansprüche des Käufers bei Mängeln sowie sonstige Ansprüche
unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.
Soweit gesetzlich zulässig und tatsächlich möglich, gelten
die obigen Bedingungen auch für Aufträge, die sich auf die
Reparatur von Gegenständen beziehen, die nicht von uns hergestellt
oder geliefert worden sind. Für solche Gegenstände übernehmen
wir vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen keine Garantie.
Ergänzend hierzu gilt folgendes:
Wir behalten uns vor, Mängel der Reparatur nachzubessern. Das Recht
zum Rücktritt oder auf Schadenersatz statt der Erfüllung besteht
sodann nur bei fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. wenn eine solche nach
obiger Maßgabe verweitert wird; für diesen Fall entfällt
das Recht zur Selbstvornahme unter Ausschluß von Erstattungsansprüchen
gegen uns. Das Recht zur Minderung der Vergütung besteht nicht im
Fall, dass der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich
gemindert ist. Die Ansprüche des Bestellers bei Mängeln sowie
sonstige Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem
Jahr.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Itzehoe.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig,
anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so gelten die übrigen
Bestimmungen gleichwohl. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist
durch eine dem Gesetz entsprechende zu ersetzen; i.ü. gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.