AGB

Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zahlungsbedingungen

Die von uns angebotenen Preise sind freibleibend, inkl. gesetzl. MwSt. Bei Bestellung wird eine Anzahlung von ca. 30 % des Rechnungsbetrages fällig; der Restbetrag ist bei Abholung bzw. nach Zustellung innerhalb von acht Tagen rein netto fällig. Rahmenreparaturen sind sofort rein netto zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung in bar und ohne jeden Abzug zu leisten.
Der Vertragspartner kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung tituliert oder unbestritten ist.

Bankverbindung

Sparkasse Elmshorn, Kto-Nr.: 74322, BLZ 221 500 00

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers zu folgenden Bedingungen:
Rahmen: Porto und Verpackung € 10,00
Kompletträder: Porto und Verpackung € 40,00

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden oder im Zusammenhang mit der Kaufsache noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, für die Ware eine in fremden Dingen erforderliche Sorgfalt zu beobachten; bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht des umgehenden Rücktrittes vom Vertrage vor, in welchem Falle der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet ist.

Ansprüche bei Mängeln

Wir garantieren im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, dass von uns gelieferte fabrikneue Gegenstände einschließlich Zubehör keine Material- oder Verarbeitungsmängel haben, die dem vereinbarten und üblichen Verwendungszweck entgegenstehen. Die übliche Haltbarkeit eines Fahrrades besteht allerdings nur in dem Falle fort, dass der Käufer dieses auschließlich gemäß seinem Einsatzzweck und seiner Bestimmung entsprechend benutzt; einschränkend bedarf es daher folgender Hinweise betreffend Verschleißteile:
Einige Bauteile unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Dazu gehören die Antriebskette, Bremsbeläge, Bremszüge, Griffgummis, Kettenräder, Reifen, Ritzel, Sattelbezug, Schaltzüge, Schaltwerksrollen, Beleuchtungsanlage, Reflektoren, sowie die Beläge von Bremsen und Felgen. Diese Teile können aufgrund der tatsächlichen Nutzung eine kurze Funktionstüchtigkeit haben und sind im Falle des Verschleißes ggf. auszuwechseln. Eine möglichst lange Nutzungsdauer eines Fahrrades erfordert darüber hinaus seine ständige sorgfältige Wartung und Pflege. Die folgenden Garantieerklärungen gelten somit nicht für die oben aufgeführten Teile.
Für Neugegenstände, Ersatz- und Austauschteile sowie Zusatzgegenstände gelten ergänzend zu diesen Bestimmungen die entsprechenden Bedingungen des Herstellers. Sonst gilt folgendes, ohne dass die gesetzlcihen Rechte des Käufers eingeschränkt wären:
Wir übernehmen für die Dauer von 10 Jahren eine Garantie auf Bruch von Stahl- und Edelstahlrahmen und Gabeln aus unserer Fertigung, wobei die Teile ungeachtet der obigen Ausführungen zu verschleißbedingten Schäden, in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand sein, der Einsatzzweck ihren Konstruktionsmerkmalen entsprochen haben muss und sie insbesondere keine mechanischen Beschädigungen aufweisen dürfen.
Weitere Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Beschaffenheit und Haltbarkeit sind vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen nicht gemacht. Eine Bezugnahme auf branchenübliche Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.
Für öffentliche Aussagen, insbesondere solche in der Werbung, stehen wir nur ein, wenn wir sie veranlasst haben. In diesen Fällen stehen wir darüber hinaus nur insoweit ein als die Werbung die Entscheidung des Käufers auch tatsächlich nachweisbar beeinflusst hat.
Gegenstände, die sich bei vereinbarter und sachgemäßer Verwendung als fehlerhaft erweisen, werden entweder ausgebessert oder nachgeliefert. Sollte die Nachbesserung unmöglich sein, fehlschlagen oder unzumutbar sein, so besteht für beide Parteien im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Recht zu Minderung oder Rücktritt; Schadenersatz statt der Erfüllung kann der Käufer innerhalb eines Jahres nach Lieferung geltend machen soweit der zugrundeliegende Umstand nicht lediglich auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Der Verkäufer hat insbesondere das Recht, die Nachbesserung zu verweigern, wenn diese nach seiner Prüfung des Mangels nach dessen Auffassung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinne ist grds. dann anzunehmen, wenn nach Berücksichtigung des Wertes der Sache in mangelfreiem Zustand, der Bedeutung des Mangels, der Angemessenheit der Beschränkung der Käuferrechte auf eine Nachlieferung, die Aufwendungen für die Nachbesserung den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand nahezu erreichen; dessen ungeachtet grds., wenn die Nachbesserung Kosten verursachen würde, die um ca. 10 % höher liegen als vergleichbar solche für eine Nachlieferung.
Für gebrauchte Gegenstände übernehmen wir vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen keine Garantie.
Für über die obigen Fälle hinausgehende Ansprüche übernehemn wir, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.
Die Ansprüche des Käufers bei Mängeln sowie sonstige Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.

Reparaturaufträge

Soweit gesetzlich zulässig und tatsächlich möglich, gelten die obigen Bedingungen auch für Aufträge, die sich auf die Reparatur von Gegenständen beziehen, die nicht von uns hergestellt oder geliefert worden sind. Für solche Gegenstände übernehmen wir vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen keine Garantie. Ergänzend hierzu gilt folgendes:
Wir behalten uns vor, Mängel der Reparatur nachzubessern. Das Recht zum Rücktritt oder auf Schadenersatz statt der Erfüllung besteht sodann nur bei fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. wenn eine solche nach obiger Maßgabe verweitert wird; für diesen Fall entfällt das Recht zur Selbstvornahme unter Ausschluß von Erstattungsansprüchen gegen uns. Das Recht zur Minderung der Vergütung besteht nicht im Fall, dass der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich gemindert ist. Die Ansprüche des Bestellers bei Mängeln sowie sonstige Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.

Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Itzehoe.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine dem Gesetz entsprechende zu ersetzen; i.ü. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.